Mitglied werden

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Liebe Kleinschenker,

Die Heimatortsgemeinschaft (HOG) Kleinschenk wurde 1991 gegründet, um gemeinsam die landsmannschaftliche Verbundenheit der  Kleinschenker sowie deren Nachkommen zu pflegen und zu fördern. Die HOG verfolgt gemeinnützige Ziele zum Wohle unserer Heimat und ihrer Menschen. Unsere Ziele sind die Dokumentation des Lebens und der Leistung unserer Siebenbürgischen Heimatgemeinde in all ihren Formen und Ausprägungen sowie deren Veröffentlichung in Ortmonographien, Genealogischen Büchern und Bildbändern. Wir wollen die Pflege unserer Heimatkirche und  unseres Friedhofes in Kleinschenk unterstützen und bedürftige Einzelpersonen im Rahmen unserer Möglichkeiten Hilfe gewährleisten.
 
Für eine effektive Arbeit der „HOG Kleinschenk“ ist es wichtig, dass möglichst viele mit Kleinschenk verbundene Personen als Mitglieder der HOG beitreten und ihren Möglichkeiten entsprechend einen aktiven Beitrag im Rahmen der verschiedenen Aktivitäten leisten.
HOG-Mitglied ist jeder, der den aktuellen Jahres-Mitgliedsbeitrag mit dem Verwendungszweck „HOG Mitgliedsbeitrag“ auf das  Konto der HOG Kleinschenk überweist
Wichtig: Ihr erleichtert uns die Arbeit sehr, wenn Ihr dafür die Einzugsermächtigung unten verwendet und stellt damit auch sicher, dass die Überweisung nicht vergessen wird! Und nur als HOG-Mitglied seid Ihr auch bei den Wahlen stimmberechtigt und könnt so die HOG aktiv mitgestalten.

Alle HOG-Mitglieder und selbstverständlich auch Spender, die nicht Mitglied sind, erhalten die „Kleinschenker Nachrichten„. Mitgliedern die seit längerer Zeit keine Spende oder Beitrag überwiesen haben, können die „Kleinschenker Nachrichten“ aus finanziellen Gründen nicht mehr zugeschickt werden, was wir auch sehr bedauern. Sollten diese demnächst eine Spende auf unser Konto überweisen, werden wir ihnen gerne unser Nachrichtenblatt wieder zustellen.

Beim Verbuchen von Geldeingängen gibt es immer wieder Schwierigkeiten, weil auf den Überweisungsscheinen nötige Angaben fehlen: Bitte schreibt Euren vollständigen Namen und den Wohnort; ebenso ist es wichtig, den Zweck, dem die Spende zugeführt werden soll, anzugeben, z. B. „Mitgliedsbeitrag 2012„, „Zur freien Verfügung„, „Friedhof„, „Familienforschung“ oder „Kirche“ …

Wir bitten Euch für unsere HOG, unter Euren Verwandten und Freunden und besonders unter den jüngeren Landsleuten, Ihren Kindern und Kindeskindern zu werben. Unsere Heimatgemeinschaft ist und soll ein lebendiges Forum der Kleinschenker sein und bleiben und dazu brauchen wir junge Mitglieder. Die aktive Präsenz möglichst vieler Landsleute und besonders der Jüngeren ist uns ein großes Anliegen!

HOG Einzugsermaechtigung Familie

Wenn Ihr uns unterstützen wollt, bitte lest die Geschäftsordnung, füllt dieses Formular leserlich aus und schickt es unterschrieben an mitgliedschaft(.,äd.,)kleinschenk.de oder per Post an folgende Adresse:  

Gretel Theil
Schongauer Str. 87

86983 Lechbruck
Tel: 08862/8408

Der Vorstand der
HOG Kleinschenk

   

 

Wir freuen uns sehr Euch oder Dich begrüssen und aufnehmen zu dürfen!

 

Anregungen, Kritik

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Liebe Besucher,

sollte Euch unsere Homepage gefallen (oder auch nicht!) und Ihr wollt uns das kundtun, dann würden wir uns über jede ernstgemeinte Nachricht freuen.

Die Homepage wird sich den Bedürfnissen eurer Wünsche anpassen. Jede(r), die/der eigene Beiträge aufnehmen lassen möchte, kann uns Unterlagen zuschicken. Soweit sie mit den Zielen der HOG-Kleinschenk übereinstimmen, werden wir sie veröffentlichen. Ein Anspruch auf ‚Veröffentlichung‘ besteht jedoch nicht.
 
Ein dringender Wunsch: Bitte nur Beiträge zuschicken, die als DATEI an einer Email angehängt sind! – Und wenn jemand einmal einige Tage vergebens darauf wartet, sich mit seinem Beitrag im Internet wiederzufinden, so bitten wir um Nachsicht. Wir machen dieses alles nur in unserer freien Zeit und die ist an manchen Tagen eben nicht so großzügig bemessen. Danke für Euer Verständnis.

Sende uns eine Email

Heimatortsgemeinschaft (HOG) Kleinschenk

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Hier in der neuen Heimat bewegte uns der Gedanke, uns irgendwie zusammenzuschließen. Der Aufruf, eine Heimatortsgemeinschaft (HOG) zu gründen, war das Richtige, obwohl es nicht gleich klappte. 1986 fand das erste Kleinschenker Treffen statt, obwohl damals noch viele Landsleute in Kleinschenk lebten. Ein tiefes Gefühl der Zusammengehörigkeit hatte die ausgesiedelten Kleinschenker aus ganz Deutschland und dem Ausland veranlasst, sich am Treffen zu beteiligen.

Die Heimatortsgemeinschaft Kleinschenk, geleitet von einem Vorstand, wurde 1991 gegründet und hat sich die Aufgabe gesetzt, alle Kleinschenker, ob in Deutschland oder Siebenbürgen, zu betreuen, solange das nötig ist. Jedes zweite Jahr wird ein Heimattreffen organisiert. Zur Dokumentation unseres Heimatortes und seiner Geschichte wurde ein Heimatbuch erstellt. Das Buch von hohem Stellenwert ist ein Nachschlagewerk für alle Kleinschenker und Freunde von Kleinschenk. Mit dem Kauf dieses Buches unterstützen Sie die notwendigen Renovierungsarbeiten an der Kirchenburg in Kleinschenk (kann beim ersten Sprecher bestellt werden). Ebenso ist die HOG bemüht, siebenbürgisch-sächsische Kultur zu sichern und zu erhalten. Das Heimatblatt „Kleinschenker Nachrichten“ erscheint einmal im Jahr und informiert über Tätigkeiten der HOG Kleinschenk sowie über das Geschehen in Siebenbürgen.

Sprecher der HOG Kleinschenk

Gretel Theil  
1. Vorsitzende, Redaktion „Kleinschenker Nachrichten“
86983 Lechbruck am See
Tel. 08862/8408
E-Mail: vorstand(.,äd.,)kleinschenk.de

Doris Wagner-Ziegler
Stellvertretende Vorsitzende
71139 Ehningen
Tel. 07034/251017
E-Mail: vorstand(.,äd.,)kleinschenk.de

Edwin Balthes
Kassenwart
90455 Nürnberg

E-Mail: vorstand(.,äd.,)kleinschenk.de

Marlene Zikeli
Schriftführerin
89278 Nersingen-Straß
Tel. 07308-9294545
E-Mail: vorstand(.,äd.,)kleinschenk.de

Bankverbindung der HOG
HOG Kleinschenk
Sparkasse INGOLSTADT
IBAN  DE76 7215 0000 0050 5230 67
BIC    BYLADEM1ING


Der Vorstand der
HOG Kleinschenk

 


GESCHÄFTSORDNUNG

Die Heimatortsgemeinschaft Kleinschenk (im weiteren genannt HOG Kleinschenk ) ist entsprechend § 5 Pkt. 3 der Satzung des Verbandes der Siebenbürgisch-Sächsischen Heimatortsgemeinschaften e.V. eine Ortsgemeinschaft.

Ihre Mitglieder setzen sich aus allen Kleinschenker Ortmitgliedern und den dazugehörenden Angehörigen zusammen.

Gemeinschaftszweck ist die gemeinsame Heimatpflege und Heimatkunde sowie die gemeinsame Bewahrung des kulturellen Erbes der Siebenbürger Sachsen, insbesondere die Sicherung und Erhaltung des siebenbürgisch-sächsischen Kulturgutes, dessen Grundlage und Werte, gerade in einem erweiterten Europa, als Beispiel jahrhunderte langen nachbarschaftlichen Zusammenlebens verschiedener Ethnien vermittelt und weitergegeben werden soll.

Die HOG Kleinschenk ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die HOG Kleinschenk ist, politisch ungebunden und verfolgt weder unmittelbar noch mittelbar politische Ziele. Die HOG Kleinschenk versteht sich als Gemeinschaft, die in den neuen Ansiedlungsgebieten der Mitglieder entstanden ist.

Ziele der Gemeinschaft

  • Pflege und Erhalt des Brauchtums und der Tradition die in örtlichen nachbarschaftlichen Gemeinschaften Siebenbürgens entstanden sind und wenn möglich an zukünftige Generationen weiterzugeben.

  • Förderung der Jugendarbeit in der HOG-Sammlung von Spenden zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben.

  • Dokumentation des Lebens und der Leistung unserer Siebenbürgischen Heimatgemeinde in all ihren Formen und Ausprägungen sowie deren Veröffentlichung in Ortmonographien, Genealogischen Büchern und Bildbändern.

  • Mitwirken bei Erhalt, Betreuung und Pflege von Bauten, Kirchen und Friedhöfen im Heimatort.

Erwerb der Mitgliedschaft

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Geschäftsordnung der HOG Kleinschenk. HOG-Mitglied ist jeder, der den aktuellen Jahres-Mitgliedsbeitrag mit dem Verwendungszweck „HOG Mitgliedsbeitrag“ auf das  Konto der HOG Kleinschenk überweist. Nur als HOG-Mitglied ist man bei den Wahlen stimmberechtigt und kann so die HOG aktiv mitgestalten.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge, die von der Mitgliederversammlung bestimmt werden, zu entrichten.

Mit dem Austritt, Tod oder dem Ausschluss erlöschen alle mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten, die sich aus der HOG -Tätigkeit ergeben.

Beiträge

Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung geregelt. Gleiches gilt für die Bemessungsgrundlage der zu erhebenden Beiträge. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist vom Kassenwart genauestens Buch zu führen.

Vermögen

Das erwirtschaftete Vermögen der HOG Kleinschenk ist ihr alleiniges Eigentum und darf von übergeordneten Organen weder vereinnahmt noch ohne Zustimmung des Vorstandes genutzt werden. Das Vermögen ist in einem Inventurverzeichnis festzuhalten. Die finanziellen Aktivitäten werden einmal im Jahr von den beiden Kassenprüfern überprüft. Das Prüfungsergebnis muss schriftlich festgehalten werden und in der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.

Vereinsorgane der HOG Kleinschenk sind:

  1. die Mitgliederversammlung,
  2. der Vorstand,
  3. der erweiterte Vorstand.

Vorstand

  1. Der Vorstand der HOG Kleinschenk besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.

  2. Der Vorstand führt die Geschäfte der HOG im Rahmen dieser Geschäftsordnung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung nach billigem Ermessen und der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.

  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus der Mitte der Mitglieder auf die Dauer von vier Jahren gewählt.

  4. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand kann auch im schriftlichen, fernmündlichen oder einem sonstigen geeigneten elektronischen Umlaufverfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dieser Art der Beschlussfassung zustimmen.

  5. Der erweiterte Vorstand besteht aus zwei Kassenprüfern, einem oder zwei Ersatzkassenprüfern, einem Kulturreferenten der auch für neue Medien zuständig ist, Referenten zuständig für die Erstellung und Redaktion der „Kleinschenker Nachrichten“ sowie Beisitzern. Der erweiterte Vorstand ist ehrenamtlich tätig und wird von der  Mitgliederversammlung aus der Mitte der Mitglieder auf die Dauer von vier Jahren gewählt.

Auflösung/Liquidation

  1. Über die Auflösung der HOG Kleinschenk kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Ein Auflösungsbeschluss bedarf einer Stimmenmehrheit von 75 % der abgegebenen gültigen Stimmen.

  2. Im Falle der Beschlussunfähigkeit findet zwei Stunden nach der einberufenen Mitgliederversammlung am gleichen Versammlungsort eine zweite Mitgliederversammlung mit identischer Tagesordnung statt. Diese Wiederholungsveranstaltung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

  3. Im Falle der Auflösung der HOG Kleinschenk erfolgt die Liquidation durch den Vorstand als Liquidator, falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.

Garching b. München
16. Oktober 2005

Der HOG Vorstand Kleinschenk